Kostenübernahme

Berufsgenossenschaften/Unfallkassen
Wenn bei Ihnen ein Arbeitsunfall vorliegt, übernehmen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bei mir die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Da ich im sogenannten Psychotherapeutenverfahren der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gelistet bin, erfülle ich alle Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit. Bitte nehmen Sie vor dem Erstgespräch Kontakt zu Ihrer Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse auf, um die Einzelheiten zu klären.

Private Krankenkassen und Beihilfe
In der Regel werden die Kosten für die Psychotherapie von den privaten Kassen übernommen. Da jede Kasse andere Verträge hat und auch jede/r Versicherte ganz individuell eingestuft ist, setzen Sie sich bitte bezüglich Ihrer persönlichen Bedingungen für Psychotherapie rechtzeitig mit Ihrer Versicherung in Verbindung. Am Besten schon vor dem Erstgespräch.

Die Beihilfe übernimmt die Kosten ebenfalls. Dafür bedarf es eines Antrages nach den Vorgesprächen, der genehmigt werden muss. Dazu berate ich Sie gerne im Erstgespräch. Die Antragsunterlagen können Sie sich aber auch schon zuschicken lassen bzw. im Internet ausdrucken.

Gesetzliche Krankenversicherung
Da ich ohne Kassenzulassung arbeite, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen bei mir leider nicht die Kosten. Die kassenärztliche Vereinigung betreibt eine Terminservicestelle, an die Sie sich telefonisch unter 116117 wenden können. Oder Sie suchen selber nach kassenzugelassenen Kolleginnen und Kollegen unter www.kvhb.de/praxen/arztsuche oder www.psych-info.de.

Selbstzahlerinnen und Selbstzahler
Schließlich gibt es noch die Möglichkeit, die Therapie-/Coaching-/Beratungskosten selbst zu tragen. Die Kosten belaufen sich auf 130 Euro á 50 min.